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Der Oberste Gerichtshof sprach den Cannabis-Club Maria de Gracia (Barcelona) frei, da verstanden wurde, dass ein Verfahrensfehler aufgetreteten sei

  • Der Oberste Gerichtshof von Spanien hat den Präsidenten und einen Vorstand des Cannabis-Clubs Maria de Gracia aus Barcelona freigesprochen, nachdem anscheinend ein Verfahrensfehler aufgetreten ist. Bei diesem Fehler (nach spanischem Recht) dachte der Club, dass er innerhalb der gültigen Rechtsnormen operieren würde, aufgrund eines Berichts der Staatsanwaltschaft, die sich nicht gegen eine Einschreibung des Clubs in das Register der Cannabis-Clubs ausgesprochen hatte, da in der Satzung keine Indizien für eine Straftat aufgetreten sind. Markiert diese Entscheidung des Obersten Gerichts einen Wendepunkt, nach den vorherigen Urteilen, die mit Gefängnisstrafen für andere Mitglieder der Cannabis-Clubs geendet haben? Wir erklären dir die wichtigsten Punkte in diesem unerwarteten Urteil.
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Die Fünfte Abteilung der Anhörung von Barcelona hat schon im Mai 2015 die Angeklagten des Cannabis-Clubs Maria de Gracia freigesprochen. Anfangs wurde eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren wegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Gesundheit gefordert, weil anscheinend in "undiskriminierter" Form Cannabis an seine 400 Mitglieder ausgegeben wurde. Jetzt hat der Saal des Obersten Gerichts die Entscheidung des Landesgerichts bestätigt und auf diese Weise die Rechtsmittel von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die verlangt hatte, dass die führenden Mitglieder wegen Drogenhandels und illegalen Geschäften verurteilt werden sollten.

Der Urteilsspruch betont allerdings, dass die Argumente der Anhörung in Barcelona für den Freispruch nicht geteilt werden, denn dieses Gericht traf den Freispruch, weil es den Tatbestand eines gemeinsamen, strafbaren Konsums nicht vorliegen sah, während der Oberste Gerichtshof hingegen de Freispruch wegen eines Verfahrensfehlers (der Club glaubte, im legalen Rahmen zu operieren), da die Staatsanwaltschaft gegen die Satzung der Vereinigung keinen Einspruch erhoben hatte, als diese präsentiert wurde.

Die Vereinigung María de Gracia präsentierte ihre Satzung im Vereinsregister der katalonischen Regierung und die Generaldirektion für Verwaltungsrecht und rechtliche Körperschaften nahm daraufhin am 22. März 2012 die Einschreibung vor, mit dem vorherigen positiven Bericht der Staatsanwaltschaft von Barcelona, der am 1. Februar 2012 erstellt wurde.

In diesem Fall hebt der Oberste Gerichtshof hervor, dass es hinsichtlich anderer Urteile, die ähnlich gelagert sind, andere Voraussetzungen gibt, wie der Fall des Cannabis-Clubs Ebbers aus Bilbao, dessen Verantwortliche am 7. September 2015 wegen derselben Vergehen schuldig gesprochen wurden. Laut des Obersten Gerichtshofs steht dieses Urteil nicht im Gegensatz zu dieser Rechtssprechung, da der Unterschied darin besteht, dass die Generaldirektion für Verwaltungsrecht und rechtliche Körperschaften in Katalonien, von dem Cannabis-Club María de Gracia vor der Einschreibung in das Vereinsregister einen Bericht der Staatsanwaltschaft anforderte, was im Fall von Bilbao nicht der Fall gewesen war.

Die katalonische Staatsanwaltschaftsprach sich am 1. Februar 2012 über den katalonischen Club in eindeutiger Weise aus, und machte geltend, dass es, so wie die Satzung geschrieben war, unmöglich war, eine Bereitschaft festzustellen, die den illegalen Konsum von Drogen förderte, da es im nicht-öffentlichen Raum stattfand, der nur für Mitglieder zugänglich war, die alle volljährig waren.

Das 2. Verfassungsgericht versteht, dass aufgrund dieses Berichts von der Staatsanwaltschaft im Fall des Clubs María de Gracia eine Fehlentscheidung entstanden ist, der die Verantwortlichen aus der Haftung entlässt, da die Vereinsspitze dachte, dass sie im Einklang und in Übereinstimmung mit dem Gesetz handelten.

Der Urteilsspruch begründet, dass der Präsident und der Vorsteher dieser Vereinigung nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft am 1. Februar 2012 keinerlei Anlass sahen, weitere Informationen oder andere glaubwürdige Quellen aufsuchen zu müssen, um sich zu vergewissern, dass ihre Vereinigung zulässig sei. Der Bericht erkennt ausdrücklich die Legalität dieses Cannabis-Clubs an und konnte keine andere vertrauenswürdigere Quelle finden als diese, an die sie sich gewand haben, um sich von ihren Zweifeln zu befreien.

Im Urteil wird auch argumentiert, dass es offensichtlich ist, dass die polizeilichen Interventionen, bei denen verschiedene Mengen an Marihuana von den Mitgliedern beschlagnahmt wurden, die sich gerade vor Ort befanden, oder auch die Beschlagnahmung im Club selbst, "Aktivitäten sind, die die Daseinsberechtigung dieser Art von Vereinigungen darstellen, auch in Hinsicht, dass der Staatsanwalt in seinem Bericht keinerlei Bedenken dagegen aussprach."

Der Unterschied zum sogenannten "Fall Ebbers" aus Bilbao liegt, laut des Obersten Gerichtshofs darin, dass dort eine Straftat vorliegt, die nicht unvermeidbar war, das heißt bewusst begangen wurde, da die Angeklagten in diesem Fall nichts unternahmen, um ihre Fehler und Zweifel über die Rechtschaffenheit ihres Tuns zu zerstreuen. Das Bestehen eines Fehlers, auch wenn er vermeidbar war, war die Voraussetzung, dass es eine Strafminderung für die Führungsspitze des Club Ebbers gab.

Der Urteilsspruch besteht darauf, dass diese Entscheidung nicht im Gegensatz zu dem, was im Fall Ebbers beschlossen wurde steht, da es einen wichtigen Unterschied gibt, der eine andere Lösung zulässt, als das, was das Gericht in seinem Urteil festgelegt hatte.

Dies bedeutet eine Bestätigung, dass der Kampf der Cannabis-Social-Clubs vor Gericht von der Analyse der besonderen Umstände eines jeden Falls abhängen, da eine größere Genauigkeit benötigt wird, um die Grenzen zu kennen und zu wissen, welche Aktionen eines Cannbis-Clubs eine Straftat bedeuten und welche nicht. Solange es keine vollständige Regelung gibt, sind sowohl die Cannabis-Clubs als auch ihre Mitglieder weiterhin schutzlos.

04/07/2016

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