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Gericht erkennt die Verordnung von San Sebastian zur Regelung der Cannabis Social Clubs an

  • Ein Urteil vom Oberlandesgericht des Baskenlandes vom vergangenen 16. Mai weist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurück, die die regulierende Verordnung der Cannabis Social Clubs in San Sebastian anfechtet, die im Oktober 2014 verabschiedete worden war, da sie die staatlichen Befugnisse nicht verletzt sieht. Dabei handelt es sich um das erste Gesetz Spaniens, das die Cannabisverbände regelt, und mit dem die Stadtverwaltung (einstimmig) die Existenz von mehr als zwei Dutzend Cannabis Clubs in der Hauptstadt Gipuzkoas anerkennt.
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San Sebastian war 2014 Wegbereiter bei der Anerkennung der Existenz der Cannabis Social Clubs, die durch die Eintragung in Register und der Verteilung von Lizenzen zur Ausübung normalisiert wurden. Seitdem hat sich die Stadt zum Referenzpunkt für das Thema entwickelt, sodass Dutzende von Gemeinden die Verordnung als Vorbild für die Regulierung dieser Art von Vereinigungen verwendet haben. Daher eröffnet dieses erste positive Urteil gegen den Einspruch des Staates den Weg für andere Orte, die sich in derselben Situation befinden, wie im Fall von Barcelona.

Das Urteil vom 16. Mai erstellt in einem Gutachten „sehr klar", dass die Handlungen des Stadtrates „gesetzeskonform" sind und dass die Gemeinde über die Berechtigung verfügt, die Regulierung, Verwendungen und Aktivitäten der Cannabis Clubs der Stadt zu bestimmen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts basiert auf der Annahme, dass die Verordnung nur die Lage der Clubs regelt, sowie die Bedingungen, die die Vereinigungen zur Ausführung ihres Betriebs erfüllen müssen. Und dass dadurch in keinster Weise der Anbau, der Vertrieb, der Import und Export oder der Konsum von Cannabis legalisiert wird.

Das Urteil erlegt ebenso die Verfahrenskosten der Staatsverwaltung auf und weist damit die Argumente der Staatsanwaltschaft zurück, die die Verordnung aufgrund der Verletzung des Prinzips der gesetzgebenden Hierarchie und der Befugnisse des Staates als „null und nichtig" klassifizierte.

Ebenso erkennt das Urteil an, dass die im Vereinsregister eingetragenen Cannabis Clubs legale Vereinigungen sind, und lehnte die Behauptung der Staatsanwaltschaft ab, dass der Stadtrat gegen internationale Übereinkommen und gegen die spanische Gesetzsprechung in Bezug auf Drogenbesitz verstoßen würde.

Auf diese Weise schreibt das Oberlandesgericht die Verordnung dem kommunalen Kompetenzbereich der Stadtplanung zu, da zur Eröffnung der Vereinsräumlichkeiten eine Lizenz für Cannabis Social Clubs erforderlich ist, sodass die Nutzung mit Erholungseinrichtungen (Dienstleistungen für die Öffentlichkeit) gleichgestellt wird. Dadurch gelten für sie auch die Bestimmungen zur Lage, Entfernung und Öffnungszeiten, sowie weitere Auflagen zur Ausübung ihrer Tätigkeiten.

Bis zur Urteilsverkündung und vor der endgültigen Regelung der Cannabis Clubs durch das kürzlich verabschiedete Suchtgesetz des Baskenlandes, sahen sich die Vereinigungen in den letzten Monaten verstärkt der bereits traditionalen Rechtsunsicherheit ausgesetzt, in der sie sich befinden. Dabei kam es zu mehreren Registrierungen und Interventionen in Cannabisvereinigungen in San Sebastian, die zu Anzeigen gegen die Vorstandmitglieder wegen Verstößen gegen das Gesundheitswesen und sogar zur Schließung der Vereine geführt haben.

Viele von ihnen warten nun auf ihren Prozess, sodass die Entscheidung des baskischen Landesgerichts den gut gestützten Fundamenten der Vereinigungen wie eine frische Betonschicht zugutekommt. Diese Tatsache zusammen mit den derzeitigen Legalisierungswellen der letzten Jahre in verschiedenen Ländern (Portugal, Uruguay und den USA, unter anderen) lassen die Haltung der Staatsanwaltschaft noch unverständlicher erscheinen, wenn es um Normalisierungsprozesse geht, die bereits seit Jahren in den Kommunen debattiert werden.

01/06/2016

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