Das Landgericht von Biskaya spricht die baskische Cannabis-Vereinigung Pannagh frei

  • Das Landgericht von Biskaya hat die baskische Cannabis-Vereinigung Pannagh nach einem drei Jahre lang währenden Prozess und nach einem abschließenden Bericht Ende März in Bilbao freigesprochen. Auch wenn das Urteil zweifelsfrei festgestellt hat, dass die Vereinigung zu jedem Zeitpunkt korrekt gehandelt hat, besteht noch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht. Im Moment aber nehmen die Mitglieder von Pannagh diese Neuigkeit mit großer Zufriedenheit auf. 

“Ich habe gerade mein Urteil gelesen. Die Nachricht ist schon im Umlauf und ich habe die Mitteilung noch nicht mal erhalten“, sagt Martin Barriuso zu Dinafem kurz nachdem er erfahren hat, dass das Landgericht von Biskaya die Vereinigung Pannagh, eine wahre Größe auf dem Gebiet der Cannabisbewegung und des Vereinswesens in Spanien, freigesprochen hat, nachdem sich das Gerichtsverfahren fast dreieinhalb Jahre lang hingezogen hat. 

Dies Verfahren wurde 2011 von der Gemeindepolizei eingeleitet, als fünf Mitglieder, darunter auch der Präsident der Vereinigung, Martin Barriuso, verhaftet und die Geschäftsstelle geschlossen wurde. Außerdem schloss der Richter den Verein und verbot jegliche Aktivität. Sowohl der Präsident als auch der Schatzmeister und der Sekretär wurden wegen Drogenhandels angezeigt und die Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Gefängnis. Außerdem forderte die Staatsanwaltschaft jeweils eineinhalb Jahre Haft, weil die Mitglieder angeblich einer kriminellen Vereinigung angehört hätten. 

Die Nachricht wurde bekannt, als nach dem vergangenen 10. und 11. März eine Anhörung über diesen Fall vor der Audiencia Provincial stattfand. Zu dieser Zeit Barriuso sagte zu Dinafem, “dass dieser Fall eigentlich schon längst zu den Akten hätte gelegt werden müssen.“ Gemäß Barriuso hat der Richter laut dieses Urteils festgestellt, dass Pannagh alle Anforderungen erfüllt habe, um als Cannabis Club zu fungieren. 

„Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass Drogenhandel vorliegt, oder die Absicht den illegalen Konsum von Drogen zu fördern, zu begünstigen oder überhaput zu ermöglichen oder die Drogen Drittpersonen zugänglich zu machen. Es liegt keine Straftat gegen die öffentliche Gesundheit vor, deswegen wurden wir auch freigesprochen“, fügte Barriuso hinzu, als er einen Teil des Urteilsspruchs für diesen Blog las. 

Hier den Post auf Englisch weiterlesen: 

07/04/2015

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