Ley Mordaza: ein klarer Rückschlag der Rechte der spanischen Konsumenten

  • Einige hatten die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die sogenannte Ley Mordaza den Beginn der Legalisierung des Eigen-Anbaus von Cannabis in Spanien bedeuten würde. Aber Sektor verneint, dass dies geschehen wird, und hält dieses Gesetz für einen klaren Rückschlag im Kampf um die Rechte der Cannabis-Konsumenten. Wir erklären dir, was diese Regelung, die in der spanischen Bevölkerung schon so viel Staub aufgewirbelt hat, für den Eigen-Anbau und den Cannabis-Aktivismus bedeutet.

Am vergangenen 1. Juli trat das Gesetz zur öffentlichen Sicherheit (besser bekannt als Ley Mordaza) in Kraft, das nur mit den Stimmen der Partido Popular verabschiedet wurde, da diese Partei im spanischen Parlament die absolute Mehrheit besitzt. Der genaue Wortlaut wurde im vergangenen März im BOE (Mitteilungsblatt der spanischen Regierung) veröffentlicht und hat sofort Unstimmigkeiten hervorgerufen. Viele Sektoren haben das Gesetz kritisiert und halten es für einen historischen Rückschlag, während andere denken, dass es die Lösung für ihre Probleme sei.

Die Debatte kam im Cannabis-Sektor auf, nachdem der Anwalt Enrique Fornes bestimmte Aspekte des Gesetztes erläuterte, von denen man annehmen könnte, dass sie die Legalisierung des Eigen-Anbaus von Marihuana in Spanien unterstützen. Unter anderem bezieht er sich auf den Artikel 36.18 des Gesetzes, der festlegt, dass das widerrechtliche Pflanzen und Züchten von giftigen, berauschenden Drogen oder psychotropen Substanzen an sichtbaren öffentlichen Plätzen als schwerer Verstoß angesehen wird, wenn sie keinen Strafbestand erfüllen. Der Anwalt erklärte, dass dies das erste Mal sei, dass ein Absatz an ein Gesetz hinzugefügt wird, das mit dem Marihuana-Anbau in Verbindung steht und Sanktionen vorsieht, wenn der Anbau an öffentlichen Plätzen stattfindet.

Für Fornes bezieht sich dieses Gesetz ausdrücklich auf den Anbau auf öffentlichen Plätzen, der Anbau in privaten Räumlichkeiten stellt keinen schweren Verstoß dar, da dies im Gesetz so nicht aufgeführt werde. „In der Wirklichkeit ist es aber nicht so“, stellt David Rabé, Sekretär des Verbandes der Cannabis-Vereinigungen (FAC) gegenüber Dinafem richtig.

Er fügt hinzu, dass das Gesetz zum Beispiel nicht klarstellt, wie viele Pflanzen man pro Person in seiner Wohnung anbauen darf, welche Mengen an Cannabis man legal aufbewahren kann oder ob der kollektive Anbau von Marihuana erlaubt ist. „Es existiert kein Gesetz, dass erklärt, dass man in Spanien Marihuana anbauen darf“, oder dass es eine Straftat bedeutet. Dadurch ist es immer der Richter, der a posteriori und nach der Vernichtung die Hanf-Pflanzen feststellt, „ob ein Strafbestand vorliegt oder nicht, da dies nicht gesetzlich geregelt ist“, erklärt Bernardo Soriano, der Anwaltskanzlei S&F Abogados.

Hier den Post auf Englisch weiterlesen.

23/07/2015

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