Campo de marihuana

Die WHO empfiehlt den Vereinten Nationen, Cannabis und Cannabisharz von der Liste der gefährlichen Substanzen zu streichen

  • Die Weltgesundheitsorganisation hat den Vereinten Nationen empfohlen, die Cannabispflanze aus der Tabelle IV des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel (1961) zu streichen, in die die gefährlichsten Substanzen fallen, und sie in die viel weniger kontrollierte Tabelle I zu setzen.
  • Die Empfehlung wurde vom WHO-Expertenkomitee für Drogenabhängigkeit ausgesprochen, das im November 2018 in Genf tagte, um den therapeutischen Wert von Cannabis zu diskutieren. Sofern alles nach Plan läuft, wird der Vorschlag im März im Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung zur Debatte stehen.
  • Die Neuklassifizierungsempfehlung bezieht sich auf Cannabis und Cannabisharz allgemein. Eine Unterscheidung machte das Expertenkomitee in Bezug auf das Cannabinoid CBD, das ihrer Ansicht nach nicht mehr kontrollpflichtig ist und nicht unter die internationalen Drogenkonventionen fällt.
Campo de marihuana

Es ist ein kleiner Schritt in Sachen Cannabis, ein großer in Sachen CBD: „Zubereitungen, die überwiegend Cannabidiol und nicht mehr als 0,2 Prozent Delta-9-Tetrahydrocannabinol enthalten, stehen nicht unter internationaler Kontrolle" – diese Präzision soll nach dem Expertenkomitee für Drogenabhängigkeit (kurz: ECDD) der Weltgesundheitsorganisation an den Eintrag zu Cannabis und Cannabisharz im Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (1961) angefügt werden. Doch das ist nicht die einzige Neuerung, denn das Expertenkomitee schlägt außerdem vor, Cannabis und Cannabisharz aus der Tabelle IV des Einkommens zu streichen, in die die gefährlichsten und am stärksten kontrollpflichtigen Substanzen fallen, und sie in die viel weniger restriktive Tabelle I zu setzen.

Nota CBD OMS
Fußnote, die nach Ansicht des ECDD unter den Eintrag zu Cannabis angefügt werden sollte

Auch wenn die Erklärungen der WHO nur eine Empfehlung an die Vereinten Nationen sind und damit nicht verbindlich, so zeigen sie doch, dass die WHO-Experten immer stärker für die Lockerung der Cannabis-Restriktionen plädieren. Tatsächlich wurde das Treffen im November sogar einberufen, um einen Bericht für das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung zu verfassen, das im März 2019 darüber tagen wird, ob seitens der Vereinten Nationen eine Neukategorisierung von Cannabis nötig ist oder nicht.

Die Annäherung an die Normalisierung des Hanfkonsums, die in den Versammlungen der letzten Jahre zu verzeichnen ist, ist den therapeutischen Möglichkeiten einiger Cannabis-Inhaltsstoffe zu verdanken. Dass das Expertenkomitee nun darauf pocht, CBD-Präparate ganz von der internationalen Kontrolle zu befreien, spricht eindeutig für die Vorteile des Cannabinoids, umso mehr, als die Weltgesundheitsorganisation in diesem Fachbereich die höchste Instanz der Welt ist. Ihre Bewertung sagt viel über die Gefährlichkeit und die medizinischen Anwendungsmöglichkeiten einer Substanz aus. Da die Regulierung von Stoffen aber jedem einzelnen Land selbst obliegt, bedeutet dies keinen tatsächlichen Legalisierungsfortschritt.

Die Cannabis-Klassifizierung der Vereinten Nationen

Bislang gehen drei internationale Dokumente der Vereinten Nationen auf Cannabis ein: das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 sowie dessen Modifikationen im Protokoll von 1972, die Konvention über psychotrope Substanzen von 1971 und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988.

Die letzten Hinweise darauf, wie Cannabis in den UN-Listen einzustufen ist, stammen aus einem Brief des Generaldirektors des WHO-Generaldirektors Tedros Adhanom Ghebreyesus an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, vom 24. Januar. Denn die Versammlung im November 2018 war ja deshalb einberufen worden, weil das Komitee CBD Ende 2017 als nicht suchtgefährdend und nicht schädlich eingestuft und es deshalb für nötig befunden hatte, den Status des besagten Cannabinoids bzw. auch den von Cannabis allgemein noch einmal genauer zu beleuchten.

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Cannabis-Klassifizierung in der Tabelle IV des Einheitsabkommens von 1961 – gemeinsam mit Heroin. Im November 2018 hat das WHO-Expertenkomitee eine Re-Klassifizierung in Tabelle I empfohlen.

Aufschlüsselung der Kontrollempfehlungen nach Cannabinoiden und Produkttyp

Wie aus dem Brief des WHO-Generaldirektors hervorgeht, beziehen sich die Empfehlungen des Expertenkomitees vor allem auf folgende drei Aspekte der Cannabis-Thematik:

  • Cannabis und Cannabisharz, die aus der Tabelle IV des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 gestrichen werden sollen.
  • Dronabinol (eine synthetische Form von THC), das in die Tabelle I des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 aufgenommen und aus der Tabelle II der Konvention über psychotrope Substanzen von 1971 gestrichen werden soll.
  • THC, das in die Tabelle I des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 aufgenommen und aus der Tabelle II der Konvention über psychotrope Substanzen von 1971 gestrichen werden soll.
  • Extrakte und Tinkturen, die in die Tabelle I des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 aufgenommen werden sollen.
  • Cannabidiol-Präparate, die keiner internationalen Kontrolle mehr unterliegen sollen.
26/02/2019

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