Marihuana-Legalisierung in Mexiko: nach wie vor in der Schwebe

  • Mangels Konsens im Senat, der das neue Gesetz auf Anordnung des obersten Gerichtshofs bis zum 31. Oktober annehmen sollte, hat Mexiko die Marihuana-Legalisierung vertagt.
  • Das Komitee im Senat hatte den finalen Gesetzentwurf, den es prüfte, bereits bekanntgegeben.
  • Nun wird das Verfahren jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen, weil die Kammer die Frist nicht eingehalten hat. Wir berichten euch, was passiert ist.

Alles war vorbereitet. Seit dem Amtsantritt des Präsidenten Andrés Manuel López Obrador im Dezember 2018 ist eine Entkriminalisierung von Cannabis und anderen Drogen als mögliche Teilstrategie für die Bekämpfung organisierten Verbrechens in Mexiko im Gespräch. Der mexikanische Senat bereitete sich auf Verhandlungen über die Legalisierung von Marihuana vor, die Ende Oktober 2019 erfolgen sollte.

Die Annahme der Legalisierung wäre ein Meilenstein für Mexiko, wo Gewalttaten im Umfeld der Drogenkartelle in den letzten zehn Jahren schon Tausende Leben gefordert haben. Die Parlamentarier aus der Regierungspartei Movimiento de Regeneración Nacional (kurz: Morena; dt.: Nationale Regenerationsbewegung) hatten den neuen Gesetzentwurf fast fertig. Nach der positiven Prüfung durch den Senat sollte das neue Gesetz ins Unterhaus, wo die Partei ebenfalls eine Mehrheit hat.

Entgegen aller Vorhersagen jedoch entschied der mexikanische Senat, die Debatte bis auf Weiteres zu vertagen – weil er zu keiner Übereinkunft kam, und aufgrund von Anmerkungen der Sekretariate für Verwaltung und Gesundheit. Das Ziel der Verhandlungen war eine Überarbeitung von fünf Artikeln der Ley General de Salud („Allgemeines Gesundheitsgesetz"), um die Marihuananutzung für medizinische, wissenschaftliche und freizeitliche Zwecke legalisieren und die Konsummenge pro Person von 5 auf 28 g erhöhen zu können.

 

Der Ausschuss für politische Koordination des Oberhauses aber kam bezüglich mehrerer Punkte zu den Themen Produktion, Vertrieb, Verkauf und Lizenzvergabe, die im Gutachten des Justizausschusses aufgeführt wurden, nicht zu einer Einigung. Infolgedessen wird nicht wie geplant vor dem 31. Oktober über den Gesetzentwurf abgestimmt werden können.

Druck vom Hohen Gericht

Letztes Jahr hat das Hohe Gericht von Mexiko fünf Artikel des allgemeinen Gesundheitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, die das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken, und dem Senat aufgetragen, bis Ende Oktober 2019 ein neues Gesetz zu erlassen. Obwohl das Gericht ihm für die Reformen ein Jahr Zeit gelassen hat, hat der Senat erst Ende Oktober begonnen, auf Hochdruck zu arbeiten, und es in der Eile nicht mehr geschafft.

Deshalb hat der Senat das Hohe Gericht um eine Verlängerung gebeten. Falls der Senat die Reformen nach dieser Verlängerung nicht vorgenommen hat, könnte das Hohe Gericht die Artikel, die es als verfassungswidrig betrachtet, jedoch aus dem Gesetzbuch entfernen. Dies würde zwar den Eigenanbau erlauben, aber keinen regulierten Markt schaffen.

Senatoren klagen über Druck durch Interessengruppen

Der Gesetzentwurf war eigentlich im Gedanken an die schwächer gestellten mexikanischen Bevölkerungsgruppen vorgeschlagen worden, die bei der Vergabe von Lizenzen und Autorisierungen bevorzugt werden sollten.

Zudem war die Eröffnung eines dem Gesundheitsministerium unterstellten Instituto del Cannabis para la Pacificación y Reconciliación del Pueblo (zu Deutsch in etwa „ Cannabis-Institut zur Befriedung und Aussöhnung des Volks") geplant, dem die Vergabe der Erlaubnisse obliegen sollte. Zudem hielt der Entwurf fest, dass sich bei den Verkaufs- und Forschungslizenzen nur maximal 20 % der Kapitalstruktur in ausländischem Besitz befinden dürfe.

Die multinationalen Konzerne verfolgen die Gesetzesänderungen aufmerksam und versuchen, ein für sie passendes Gesetz durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf, der insgesamt 74 Artikel umfasst, sieht jedoch auch strenge Regeln für die Produktkennzeichnung und Verpackungen aus biologisch abbaubarem Material vor. Es werden kein legaler Beschaffungsweg für lokale Marihuanasamen definiert und eine Überwachung der Samen von der Keimung bis zur Übergabe an den Endkunden sowie Labortests vor dem Vertrieb der Produkte vorgeschrieben.

Viele Organisationen kritisierten daraufhin, dass dies einen Monsanto-Effekt zur Folge haben würde, da die Anforderungen für Kleinproduzenten fast unmöglich zu erfüllen seien und Firmen mit großem Kapitel bevorteilen würden. Bisher haben Großkonzerne, vor allem aus Kanada und den USA, ihr Interesse an Mexiko und dessen großem Markt sowie niedrigen Produktionskosten auch nicht hinter dem Berg gehalten.

Nun verfolgen die multinationalen Konzerne die Gesetzesänderungen aufmerksam mit und versuchen, Druck auf die Gesetzgeber auszuüben, um ein für sie passendes Gesetz durchzusetzen. Je mehr der Senat mit seiner Entscheidungsfindung auf sich warten lässt, desto wahrscheinlicher wird es, dass ausländische Marihuanafirmen den mexikanischen Markt überschwemmen und die potenziellen lokalen Produzenten verdrängen.

Die Frist könnte bis in die ersten Novemberwochen verschoben werden, genau weiß man jedoch noch gar nichts. Viel Ungewissheit gibt es auch in Bezug auf die weiteren Entscheidungen des Hohen Gerichts. Denn wenn dieses die vom Senat vorgeschlagene Vertagung nicht akzeptiert, ist eine allgemeine Erklärung auf Verfassungswidrigkeit fällig. In diesem Fall würde einer der 10 Minister damit beauftragt werden, einen neuen Gesetzentwurf über die für verfassungswidrig erklärten Artikel zu erarbeiten. Eine vorgeschriebene Frist hierfür gibt es nicht.

Da die Gesetzgeber sich nicht einig geworden sind, könnten die geplanten Gesetzesänderungen also einen ganz anderen, bürokratisch durchaus aufwendigen Lauf nehmen. Es bleibt uns jedoch nichts anderes übrig als abzuwarten, wie sich die Dinge in Mexiko tatsächlich entwickeln werden.

13/11/2019

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